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Ausländer- und Asylrecht

1. Ausländerrecht

Zum Ausländerrecht gehört im Wesentlichen das Recht von Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zur Einreise und zu dem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Dabei wird zwischen den EU und Nicht-EU Bürgern unterschieden. 

Wir beraten Sie gerne auf dem gesamten Gebiet des Ausländerrechts, insbesondere

für die EU-Bürger:

  • Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen (Freizügigkeitsbescheinigung-EU)
  • Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung
  • selbständige Tätigkeit
  • Sozialleistungen (Kindergeld, ALG I und II (Hartz IV))
  • Aufenthaltsrecht der Angehörigen etc.

für die Nicht-EU-Bürger:

  • Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen (Visum, Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
  • Erteilung, Versagung und Widerruf von Aufenthaltstiteln
  • Ausreisepflicht und Abschiebung 
  • das Recht zur Aufnahme einer Tätigkeit, insbesondere Erteilung einer Arbeitserlaubnis
  • Eheschließung

2. Asylrecht

Im Bereich des Asylrechts geht es um die Prüfung und Durchsetzung eines möglichen Asylanspruch. Wir
unterstützen und beraten hier u.a. in den Verfahren über

  • die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft
  • die Feststellung des internationalen subsidiären Schutzes
  • die Feststellung des nationalen zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutzes
  • den Widerruf oder die Rücknahme getroffener Statusfeststellungen
  • Überstellungen in andere Dublin-Mitgliedstaaten

Wir vertreten Sie bereits im Verwaltungsverfahren bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF). Wir bereiten Sie auf die Befragungen durch das BAMF vor und begleiten Sie zu den Terminen.
Die Beratung erfolgt auf Wunsch in Russisch, Ukrainisch oder Englisch.
Selbstverständlich führen wir auch das Gerichtsverfahren für Sie sofern erforderlich.