Das Thema Tod schieben wir gerne vor uns hin und doch ist es richtig, sich beizeiten damit auseinander zu setzten. Denn wer frühzeitig seine Angelegenheiten regelt, kann sich und seinen Angehörigen in einer schweren Zeit viele Fragen und Streitigkeiten ersparen.
Zwei wichtige Themen stehen hier im Vordergrund, das Erstellen einer Patientenverfügung und die Regelung des Nachlasses.
Wir beraten Sie auf allen Gebieten des Erbrechts umfassend und helfen beim Erstellen einer Patientenverfügung.
Auch im Fall von Auseinandersetzungen unter Hinterbliebenen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
- Gesetzliche Erbfolge
- Testament
- Erbvertrag
- Ehegattentestament
- Pflichtteilsrecht
- Vermächtnis
- Teilungsanordnung
- Vor- und Nacherbschaft
- Erbauseinandersetzung
- Enterbung
- Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners
- Pflichtteilsergänzung
- Erbrechtlicher Auskunftsanspruch
- Erbenhaftung
- Anfechtung von letztwilligen Verfügungen