Sollten Sie wegen einer Straftat angeklagt oder Opfer einer solchen geworden sein, stehen wir Ihnen mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens (Haft, Untersuchungshaft, Ermittlungsverfahren, Berufung etc.) Wir stellen alle erforderlichen Anträge und begleiten Sie zu allen Gerichtsterminen und bei Bedarf auch zu behördlichen Vernehmungen. Wir überwachen den Ablauf des Verfahrens nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten und sorgen für Ihr rechtliches Gehör.
Unser primäres Ziel ist ein Freispruch.
Allerdings lässt sich eine Verurteilung nicht immer vermeiden. Bei erwiesener Schuld unserer Mandantschaft ist es unser sekundäres Ziel, die niedrigste Strafe zu erreichen.
Wir befassen uns unter anderem mit folgenden Straftaten:
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und das Leben (Körperverletzung, Totschlag, Mord)
- Gemeingefährliche Straftaten (u.a. Brandstiftung, Trunkenheit im Verkehr (Alkohol am Steuer), Entziehung der Fahrerlaubnis)
- Diebstahl und Unterschlagung
- Begünstigung und Hehlerei
- Betrug und Untreue (auch Internetbetrug)
- Raub und Erpressung
- Urkundenfälschung
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und andere.