Markengebundene und freie Kfz-Werkstätten unterstützen wir bei der Durchsetzung von berechtigen Ansprüchen gegenüber den Versicherern und Auftraggebern.
Vor allem bei einer Reparatur nach Gutachten wehren wir die unberechtigten Kürzungen der Versicherer ab. Wir unterstützen die Kfz-Betriebe bei der Abwehr von Regressansprüchen nach erfolgter Reparatur.
Auch bei „kleineren Baustellen“ wie das Behalten der Altteile aus der Reparatur“, Abschleppkosten oder eigener Mietwagen der Werkstatt stehen wir den Werkstätten zur Seite.